
Advent, Familie und Pflege bleibt oft kaum Raum, an sich selbst zu denken. Doch gerade jetzt lohnt es sich, einen Moment innezuhalten – denn einige wichtige Pflegeleistungen laufen zum Jahresende aus. Wer seine Ansprüche prüft, kann sich und der pflegebedürftigen Person wertvolle Unterstützung sichern – und mit etwas weniger Druck diese fordernde Zeit im Jahr besser meistern.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Leistungsanspruch bis 31. Dezember
Pflege ist ein 24-Stunden-Einsatz – und niemand kann das auf Dauer allein leisten. Wenn Sie selbst einmal eine Pause brauchen, erkranken oder verreisen möchten, helfen die Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeleistungen. Seit dem 1. Juli 2025 steht Angehörigen von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 dafür ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Damit können Sie eine Ersatzpflegeperson bezahlen oder einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung finanzieren.
Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember. Sie können nicht ins neue Jahr übertragen werden. Wer also bislang keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat, sollte jetzt prüfen, ob noch Leistungen abgerufen werden können – vielleicht ist gerade jetzt die richtige Zeit, um sich selbst ein paar freie Tage zu gönnen.
Entlastungsleistungen: Kleine Hilfe mit großer Wirkung – Nutzung bis 30. Juni
Neben Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ein monatlicher Betrag von 131 Euro für Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diese Mittel können Angehörige nutzen, um sich im Alltag ein wenig Luft zu verschaffen – etwa durch eine Unterstützung im Haushalt, einen Betreuungsdienst oder Angebote der Tages- und Nachtpflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrechnen. Danach verfällt der Anspruch.
Pflegeberatung: Gemeinsam Wege finden
Pflege zu organisieren ist oft komplex – und niemand muss das allein schaffen. Pflegeberatungen, zum Beispiel von der Pflegeberatung compass, helfen Angehörigen, die eigenen Ansprüche zu verstehen, Anträge richtig zu stellen und individuelle Lösungen zu finden. Wer pflegt, leistet jeden Tag Großes. Nutzen Sie die Unterstützungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber hierfür geschaffen hat – damit Sie Kraft tanken und mit etwas mehr Leichtigkeit ins neue Jahr gehen können.