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Entlastungsleistungen in der Pflegeversicherung

Wichtige Frist zur Jahresmitte beachten!

In Deutschland leben rund 3,3 Millionen Pflegebedürftige zu Hause und werden häufig von Angehörigen betreut. 

Zur Unterstützung bietet die Pflegeversicherung sogenannte Entlastungsleistungen an, die insbesondere für Hilfe im Haushalt genutzt werden können. Pflegebedürftige haben monatlich Anspruch auf 131 Euro, die jedoch nur erstattet werden, wenn die Leistungen landesrechtlich anerkannt sind. Zusätzlich können die Entlastungsleistungen zur Erstattung von Eigenanteilen bei teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden. 

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Deshalb ist zur Jahresmitte eine Prüfung sinnvoll, ob Ansprüche aus dem Vorjahr noch nutzbar sind.