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Vorübergehend gelockerte Beratungsvorgaben

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, gelten derzeit angepasste Beratungsvorgaben für Pflegegeldempfänger

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält und ausschließlich das Pflegegeldleistung nutzt, ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, muss halb- bzw. vierteljährlich eine Beratung abrufen. Insbesondere Pflegegeldempfänger stehen in dieser Zeit der Ausbreitung des Coronavirus vor der Frage, wie sie die gesetzlichen Vorgaben zur regelmäßigen Beratung im eigenen Zuhause einhalten und gleichzeitig das Ansteckungsrisiko minimieren können.

Bis zum 30.09.2020 gelten gelockerte Regelungen für diese verpflichtend abzurufenden Beratungen, damit die Ausbreitung des Virus verhindert bzw. verlangsamt wird. Beratungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden und das Pflegegeld wird dennoch weiterhin gezahlt. Ihre Pflegeberatung kann Ihnen genauere Informationen zum aktuellen Handlungsbedarf und Ihrer individuellen Situation geben.

Sie können sich zum Beispiel an die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von compass wenden. Diese unterstützen Sie im persönlichen Gespräch darin, die Pflegesituation zu organisieren. Sie erreichen die Berater montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 101 88 00.