In Deutschland leben nach aktuellen Schätzungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. 70.000-100.000 Menschen im Alter unter 65 und damit unter dem Renteneintrittsalter mit einer Demenzerkrankung.
Solange die beruflichen Fähigkeiten durch die Demenz nicht oder nur geringfügig eingeschränkt sind, ist es in den meisten Fällen weiterhin möglich, der eigenen Arbeit nachzugehen.
Wichtig: Diagnose und Therapie
Für Demenzerkrankungen gilt in der Regel: Je früher Sie mit Ihrem Arzt die Symptome besprechen, die Sie bei sich beobachten, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Verlangsamung des Erkrankungsfortschritts. Eine frühzeitig eingeleitete Therapie kann dazu führen, dass Sie noch vergleichsweise lange Ihrem Beruf nachgehen und Ihr gewohntes Leben fortsetzen können.
Den Arbeitsalltag gestalten
Sofern keine Gefährdung vorliegt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Demenzerkrankung in Kenntnis zu setzen. Trotzdem kann es für Sie und für Ihren Arbeitgeber hilfreich sein, darüber zu sprechen, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Arbeitszeit zu reduzieren oder flexibler zu gestalten. Vielleicht ist auch eine Anpassung des Aufgabenfeldes möglich.
Ausstieg aus dem Berufsleben
Ab wann der Ausstieg aus dem Berufsleben erforderlich wird, hängt ganz mit der Schwere der Erkrankung zusammen. Wenn Sie aufgrund der Demenzerkrankung dauerhaft arbeitsunfähig werden, folgt auf die Krankschreibung durch Ihre*n Arzt*Ärztin die Einleitung der Berentung. Hier können, je nach Ihrer persönlichen Absicherung und Situation, auch zunächst die Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht werden.
Unterstützung integrieren
Der frühzeitige Aufbau eines Netzwerks ist sinnvoll, auch wenn noch nicht viel Unterstützung benötigt wird. Wer sein Umfeld einbezieht, kann meist auch beim Fortschreiten der Demenzerkrankung auf Unterstützung bauen. Tipps dazu und Informationen über professionelle Hilfsangebote erhalten Sie im Rahmen einer kostenfreien Pflegeberatung. Auf diese haben alle Versicherten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch.