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Pflegesituationen digital organisieren

Die Pflegeberatung per Videogespräch bietet eine moderne und flexible Option, die sich an Ihren Lebensalltag anpasst.

Eine Frau und ein Mann mit Notizblock sitzen an einem Tisch vor einem Laptop.
Pflegesituationen lassen sich bei räumlicher Distanz, Berufstätigkeit oder vorübergehenden Abwesenheiten digital organisieren.

Neben der Beratung per Telefon oder bei Ihnen zuhause ist Pflegeberatung bereits seit 2022 auch per Videogespräch möglich. Diese Form der Beratung richtet sich insbesondere an Menschen, die flexibel und ortsunabhängig Unterstützung in einer Pflegesituation suchen.

Für wen eignet sich die Pflegeberatung per Videogespräch besonders?

  • An- oder Zugehörige und Familienmitglieder, die gemeinsam an einem Gespräch teilnehmen möchten, aber an verschiedenen Orten leben.

  • Eltern pflegebedürftiger Kinder mit eingeschränkter zeitlicher oder räumlicher Verfügbarkeit.

  • Berufstätige, die einen Vor-Ort-Termin schwer in den Alltag integrieren können.

  • Pflegebedürftige, die sich vorübergehend nicht zu Hause befinden, sondern etwa im Krankenhaus oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.

  • Alle Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörige, die eine Pflegeberatung per Videogespräch gerne nutzen möchten.

Die Pflegeberatung per Videogespräch ermöglicht, dass mehrere Personen aus dem Versorgungsnetzwerk gleichzeitig und ortsunabhängig am Gespräch teilnehmen können. Absprachen zur Organisation der Pflegesituation lassen sich so auch über größere räumliche Distanzen koordinieren.

Was wird technisch für eine Pflegeberatung per Videogespräch benötigt?

Wer über ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer mit Kamera und Mikrofon verfügt, kann eine Pflegeberatung per Videogespräch ohne weiteren Aufwand nutzen. Spezielle Software oder technische Vorkenntnisse sind in der Regel nicht erforderlich.

Zuletzt: Die gesetzliche Grundlage

Grundsätzlich haben alle Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Diese allgemeine Pflegeberatung ist in § 7a SGB XI geregelt und seit dem 1. Januar 2022 regelhaft per Videogespräch möglich. 

Wenn Sie sich in einer Pflegesituation befinden und Pflegegeld beziehen, sind Sie gegenüber der Pflegeversicherung verpflichtet, halbjährlich eine durchgeführte Pflegeberatung nachzuweisen. Das betrifft die Pflegegrade 2–5. Auch für diesen Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist es seit dem 1. Juli 2022 möglich, nach einer ersten aufsuchenden Beratung bei Ihnen zuhause jede zweite Beratung per Videogespräch durchzuführen. Die ursprünglich befristete Regelung wurde vom Bundestag am 25. April 2024 verlängert und gilt nun vorerst bis zum 31. März 2027.