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Betreuungsvereine beraten und unterstützen Alleinstehende bei der Versorgungsplanung

Wer sicherstellen möchte, dass der eigene Wille auch bei Krankheit, Unfall oder im Alter beachtet wird, kann eine Vorsorgevollmacht erstellen und darin Vertrauenspersonen einsetzen. Doch was tun Menschen ohne direkte An- oder Zugehörige oder wenn sie diese nicht bevollmächtigen möchten?

Eine jüngere Frau unterzeichnet ein Dokument mit einem Stift.
Auch alleinstehende Menschen können ihre Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase regeln.

Normalerweise setzen Menschen, wenn sie Vorsorgevollmachten erteilen, ihnen nahestehende Wunschpersonen als rechtliche Vertretungen ein. Mit diesen sollten im Vorfeld alle wichtigen Informationen und Wünsche besprochen sein. Die meist An- oder Zugehörigen kümmern sich dann im Bedarfsfall um die Umsetzung aller festgelegten Wünsche und können als Vertreter*innen auch geschäftliche Belange regeln. Dasselbe gilt für Patientenverfügungen. Auch hier kümmern sich in der Regel An- und Zugehörige um die Umsetzung der Willensäußerung der betroffenen Person. 

Wer keine nahestehenden Menschen für eine Vollmacht einsetzen kann oder will, braucht daher eine Alternative. Für diese Menschen ist deshalb meist eine Betreuungsverfügung der beste Weg, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen in die Hände einer Vertrauensperson zu legen. Das können zum Beispiel von Gerichten festgelegte, unabhängige Berufsbetreuer*innen sein oder auch ehrenamtliche Betreuer*innen.

Beratung und Unterstützung durch Betreuungsvereine oder Behörden

Alleinstehende, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihre Betreuungssituation rechtlich zu regeln, können sich mit ihrem Anliegen auch an sogenannte Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden wenden. Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen bieten in der Regel kostenlose Beratungen zur rechtlichen Betreuung und den Vorsorgemöglichkeiten an. 

Betreuungsvereine und -behörden bieten Information und Aufklärung in Form von meist kostenlosen Beratungsterminen und Veranstaltungen zum Thema „rechtliche Betreuung“ an. Ratsuchende erhalten hier in der Regel auch Mustervordrucke und Broschüren. Auch die Verbraucherzentralen vieler Bundesländer können dazu herangezogen werden. Des Weiteren stellen Betreuungsvereine in der Regel haupt- und ehrenamtliche Betreuer*innen zur Verfügung, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit um das Wohl und die Belange der zu betreuenden Menschen kümmern können.

Pflegeberatung unterstützt bei der Suche nach passenden Angeboten

Wer mehr über Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erfahren möchte, kann sich an die jeweiligen Expert*innen vor Ort wenden und sich dort beraten lassen. Betreuungsbehörden oder Betreuungsstellen sind kommunale Fachbehörden, die oftmals an die Gesundheits- oder Sozialämter angegliedert sind. Mancherorts sind die Zuständigkeiten auch über die Rathäuser geregelt. 

Betreuungsvereine können sowohl eingetragene und gemeinnützige Vereine sein oder auch an freie Träger angeschlossen sein, beispielsweise an Sozialverbände und Wohlfahrtsverbände. Auch die Verbraucherzentralen sowie Pflegeberatungen wie compass private pflegeberatung können Auskünfte erteilen und bei Fragen zur Suche nach passenden Anbieter*innen unterstützen.