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Wenn pflegebedürftige Kinder erwachsen werden

Der 18. Geburtstag bringt neue rechtliche und persönliche Fragen. Wie Eltern den Übergang ihres pflegebedürftigen Kindes ins Erwachsenenleben gut vorbereiten können.

Eine ältere Frau umarmt ihren erwachsenen Sohn, der eine Behinderung hat.
Pflegeberatung kann beim Übergang pflegebedürftiger Kinder ins Erwachsenenleben unterstützen. Denn mit der Volljährigkeit gehen Veränderungen einher, die zum Beispiel durch Vollmachten rechtzeitig vorbereitet werden müssen.

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind rund sieben Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland jünger als 20 Jahre. Das sind mehr als 390.000 Kinder und Jugendliche. Wenn ein pflegebedürftiges Kind erwachsen wird, stehen Familien vor besonderen Herausforderungen.

Viele pflegebedürftige Kinder werden fast vollständig zu Hause von ihren Eltern versorgt. Diese übernehmen über Jahre hinweg zahlreiche Aufgaben: Sie koordinieren medizinische und therapeutische Leistungen, begleiten ihr Kind durch Kita und Schule, organisieren Unterstützung und setzen sich mit Behörden und Kostenträgern auseinander. Häufig versuchen sie, diese Verantwortung zusätzlich zu einer eigenen Berufstätigkeit und weiterer Care Arbeit zu bewältigen.

Da der Alltag viel Kraft fordert, bleibt die Frage nach der Zukunft zunächst oft unbeantwortet. Dabei lohnt es sich, frühzeitig darüber zu sprechen, wie das Leben nach dem 18. Geburtstag des pflegebedürftigen Kindes aussehen kann.

Zukunftsplanung ist auch ein Prozess des Loslassens

Mit der Volljährigkeit ändern sich rechtliche Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen pflegebedürftiger junger Erwachsener. Zugleich stellt sich die Frage, welche Schritte zu mehr Selbstständigkeit möglich sind und welche Unterstützung dauerhaft benötigt wird.

Für Eltern ist dieser Blick in die Zukunft nicht immer leicht. Sie haben ihr Kind über viele Jahre geschützt und versorgt. Die Vorstellung, Verantwortung abzugeben oder die eigene Unterstützung eines Tages nicht mehr leisten zu können, kann Ängste auslösen. Gespräche mit fachkundigen Beratungsstellen können helfen, diese Sorgen zu sortieren und konkrete Möglichkeiten zu entwickeln.

Auch der Austausch mit anderen betroffenen Familien, etwa in Selbsthilfegruppen, kann entlasten. Dort lassen sich Erfahrungen teilen und Anregungen für den eigenen Weg finden.

Was jetzt geregelt werden sollte

Eltern sollten gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Kind prüfen, ob mit der Volljährigkeit eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist. Damit kann der junge Mensch festlegen, wer ihn in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf, wenn er selbst nicht entscheiden oder handeln kann.

Kann das pflegebedürftige Kind keine Vollmacht erteilen, kommt unter Umständen eine rechtliche Betreuung infrage. Das zuständige Betreuungsgericht informiert über das Verfahren. Eltern können sich dort als ehrenamtliche Betreuungspersonen zur Verfügung stellen.

Wichtig ist: Eine Betreuung ersetzt nicht den Willen des jungen Menschen. Seine Wünsche sollen maßgeblich sein und bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus können Familien frühzeitig klären:

  • Welche Wohnform passt zu den Bedürfnissen und Wünschen des jungen Menschen? Ist z. B. eine Wohngruppe oder eine eigene Wohnung mit Assistenz denkbar?

  • Welche berufliche Perspektive oder Beschäftigung ist möglich?

  • Welche Förderprogramme und Unterstützungsangebote kommen infrage?

  • Wer kann künftig zusätzlich zu den Eltern verlässlich begleiten und ansprechbar sein?

Eine frühzeitige Planung nimmt nicht alle Unsicherheiten. Sie kann aber dabei helfen, Handlungsmöglichkeiten zu schaffen, Zuständigkeiten zu klären und ein Netzwerk aufzubauen. So wird der Übergang ins Erwachsenenleben für die ganze Familie besser greifbar. Pflegeberatung unterstützt Familien beim Übergang des pflegebedürftigen Kindes ins Erwachsenenleben mit fachkundigem Wissen.