
Im Zusammenhang mit neurologischen Auffälligkeiten wie Autismus, ADHS und weiteren Entwicklungsstörungen wie zum Beispiel Legasthenie werden häufig die Begriffe "Neurodiversität" oder „Neurodivergenz“ verwendet.
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Neurodiversität
Das Konzept der Neurodiversität entstand in den späten 1990er Jahren und verfolgt das Ziel, die Vielfalt menschlicher neurologischer Funktionen und Eigenschaften anzuerkennen. Mit dem Begriff der Neurodiversität soll ausgedrückt werden, dass menschliche Gehirne individuell sind und unterschiedlich funktionieren. Es wird die natürliche neurologische Vielfalt in der Gesellschaft betont.
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Neurodivergenz
Der Begriff "Neurodivergenz" beschreibt das Vorhandensein von neurologischen Unterschieden im Vergleich zu einer "normalen" Funktionsweise.
Wie viele Kinder haben ADHS oder Autismus?

Statistisch betrachtet, sitzt in jeder Schulklasse ein Kind oder ein*e Jugendliche*r mit ADHS, weil bundesweit rund fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen zwischen 3 und 17 Jahren die Diagnose ADHS haben. Eine Autismus-Diagnose betrifft rund ein bis zwei Prozent aller Kinder in Deutschland und kommt damit seltener vor.
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ADHS
ADHS ist die Kurzform für Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung. ADHS gehört zu den häufigsten psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Jungen sind häufiger von ihr betroffen als Mädchen. Nicht immer tritt Hyperaktivität mit einer ADHS auf
Symptome einer ADHS-Erkrankung sind:
Unaufmerksamkeit,
Hyperaktivität,
Impulsivität.
Bei einer ADHS sind Mehrfachdiagnosen nicht selten: Etwa zwei Drittel der Kinder mit ADHS weisen weitere Störungen auf, wie zum Beispiel Störungen des Sozialverhaltens oder Angststörungen. Diese müssen sorgfältig von der ADHS getrennt betrachtet werden, um sie angemessen zu behandeln.
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Autismus-Spektrum-Störung
Autismus kann sich unterschiedlich äußern. Deshalb wird vom "Autismus-Spektrum" gesprochen. Die Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist durch eine Vielzahl von Symptomen gekennzeichnet, die in ihrer Schwere und Ausprägung bei jeder*jedem Autist*in variieren können. Ihnen gemeinsam ist, dass sie in früher Kindheit auftreten und alle Lebensbereiche betreffen, sei es innerhalb der Familie, im sozialen Kontakt mit anderen, im Kindergarten, in der Schule oder im Beruf.
Kennzeichnend für ASS sind Auffälligkeiten in den folgenden zwei Hauptbereichen:
wechselseitige soziale Interaktion und Kommunikation,
repetitive und stereotype Verhaltensweisen, Interessen oder Aktivitäten.
Jedoch können sich auch Auffälligkeiten in anderen Bereichen zeigen. Studien zeigen, dass circa zwei Drittel der Personen mit ASS zusätzliche Symptome aufweisen, wie zum Beispiel Entwicklungsstörungen in der sprachlichen, motorischen und kognitiven Entwicklung oder psychische Störungen wie Phobien, Zwangsstörungen, ADHS, oppositionelle Störungen (zeigen sich durch aggressives und dissoziales Verhalten) und affektive Störungen. Weiter können neurologische und genetische Störungen sowie Stoffwechselerkrankungen zusammen mit ASS auftreten.
Pflegegrad beantragen, wenn Neurodiversität diagnostiziert ist
Eine Diagnose von ADHS oder ASS hat weitreichende Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung und die sozialen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten eines Kindes. Der Betreuungsaufwand ist meist höher als bei einem Kind ohne Beeinträchtigungen. Beispielsweise benötigen einige Kinder deutlich länger Unterstützung beim Essen und Trinken sowie der Körperhygiene, haben Schwierigkeiten im sozialen Umgang oder zeigen herausfordernde Verhaltensweisen. Aufgrund der (teils erheblich) eingeschränkten Alltagskompetenzen können die Kinder und Jugendlichen einen Pflegegrad erhalten. Liegt dieser vor, besteht Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung – und bereits ab dem Zeitpunkt der Beantragung des Pflegegrades auf kostenfreie, neutrale Pflegeberatung.
Pflegeberatung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern
Die Diagnose des Kindes oder der*des Jugendlichen hat Einfluss auf das gesamte Familiensystem. Häufig wird die Betreuung im Alltag durch die Eltern abgedeckt, jedoch werden auch Geschwisterkinder und weitere An- und Zugehörige miteinbezogen. Insbesondere die Eltern können aufgrund der längerfristigen Betreuungsnotwendigkeit überlastet sein.
Eine Pflegeberatung kann hier ansetzen und über passende Unterstützungsangebote und Leistungen der Pflegeversicherung informieren, die für die individuelle Situation der Familie passen. Pflegeberater*innen können im Rahmen einer Beratung außerdem weitere Möglichkeiten zur Förderung des Kindes aufzeigen und an entsprechende Stellen verweisen.